Die GmbH & Co.KG
Die GmbH und Co.KG ist die mit Abstand wichtigste atypische Gestaltungsform / Mischform. Hierbei werden Strukturen der Personengesellschaft mit Strukturen einer Kapitalgesellschaft vermischt.
Der Grund warum man sich für eine solche Gesellschaftsform entscheidet ist, dass man Vorteile der KG mit Vorteilen der GmbH kombinieren kann. Insbesondere Vorteile in Bezug auf die Haftung. So nimmt die GmbH bei der KG als Komplementär teil. Sie haftet demnach zwar unbeschränkt, gem. § 13 II GmbHG ist diese Haftung aber auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter der GmbH sind die Kommanditisten der KG und haften demnach nur mit ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen.