Personengesellschaften
Die Personengesellschaft zeichnet sich durch ihre geringe Mitgliederzahl aus und ebenso dadurch, dass die Gründung der Gesellschaft auf persönlichem Vertrauen unter den Gesellschaftern beruht. Daraus resultiert, dass bei Ausscheiden eines Mitglieds aus der Personengesellschaft, die Gesellschaft grds. aufgelöst wird, vgl. §§ 723 ff BGB.
Ein Vorteil der Gründung ist, dass man kein bestimmtes Anfangskapital benötigt, sondern der einfache Vertragsschluss genügt.
Ein Nachteil für die Gründung einer Personengesellschaft ist aber, dass die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen haften.
Zur Gruppe der Personengesellschaften zählen u.a die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
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