Die Unternehmergesellschaft
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine noch neue Gesellschaftsart, deren Gründung durch das Inkrafttreten des MoMiG am 01.11.2008 ermöglicht wurde. Die UG ist allerdings keine ganz neue Gesellschaftsform, sondern stellt quasi eine Mini-GmbH dar.
Diese Gesellschaftsform ermöglicht es auch kleineren Unternehmern, die nicht über das notwendige Startkapital in Höhe von 25.000€ verfügen, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen. Es wurde möglich ein auf das Gesellschaftsvermögen haftungsbeschränktes Unternehmen mit nur einem Euro Startkapital aufzubauen. Daraus resultiert u.a. auch die Bezeichnung der UG als „1 Euro-GmbH“. Dies erleichtert insbesondere die Gründungsdauer.
Genau wie bei der traditionellen GmbH muss die UG in das Handelsregister eingetragen werden.
Die Gründung einer UG hat allerdings auch Nachteile, vor allem in den ersten Jahren. Ein Viertel der jährlichen Gewinne, die die Firma erzielt, müssen zunächst angespart werden. Diese Rückstellung muss solange getätigt werden, bis die UG 25.000€ Stammkapital erzielt hat. Ab diesem Zeitpunkt kann die UG als normale GmbH fortgesetzt werden.
Die Haftung der Gesellschafter vollzieht sich wie bei der GmbH. Bei Forderungen gegen die UG ist nur die UG verklagbar. Eine Haftung des Gesellschafters mit seinem Privatvermögen kommt nicht in Betracht.
Man muss allerdings darauf achten, dass man im Rechtsverkehr den Namenszusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ verwendet. Damit verdeutlicht man dem Vertragspartner, dass das Unternehmen und deren Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften.