Die Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft stellt ebenso eine Kapitalgesellschaft dar und besteht aus einem Vorstand, dem Aufsichtsrat und einer Hauptversammlung (Gesamtheit der Aktionäre).
Die Form der Aktiengesellschaft wird sehr häufig von Großunternehmen gewählt und ist deshalb so beliebt, weil man sich mittels Vergabe von Aktien relativ leicht und schnell Kapital verschaffen kann. Zur Entstehung einer AG ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag von Nöten, § 23 I AktG mit einem Mindestinhalt in der in § 23 II AktG bezeichneten Art. Ferner muss ein Grundkapital von mindestens 50.000€ vorhanden sein, § 7 AktG.
Die AG haftet mit ihrem Vermögen, die Aktionäre mit dem Wert ihrer Aktien.
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