Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind besondere Gruppen von Körperschaften. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Entstehung das Erfordernis eines bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals hat. Die von den Gesellschaftern jeweils eingezahlten Beträge bestimmt zumeist auch die Gewinnverteilung innerhalb der Gesellschaft.
Sie Kapitalgesellschaften zeichnen sich weiterhin dadurch aus, dass sie auf den Zusammenschluss einer großen Mitgliederzahl angelegt ist.
Der Vorteil der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist, dass man für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mit dem Privatvermögen haftet, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Scheiden aus der Gesellschaft einzelne Mitglieder aus, so hat dies keine weitreichende Konsequenz wie bei der Personengesellschaft. Die Gesellschaft hat weiterhin Bestand, §§ 39 I, 41 BGB.
Nachteil der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist zunächst das Erfordernis des Anfangsvermögens und der notwendigen Eintragung in ein öffentliches Register bzw. die ständig notwendige Pflege dieses Registers.
Zu der Gruppe der Kapitalgesellschaften zählen u.a die Aktiengesellschaft (AG), sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
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